Steuern in Spanien für Immobilienkäufer aus Deutschland
Wer in Spanien eine Immobilie kauft, sollte die wichtigsten Steuern kennen – sowohl einmalig beim Kauf als auch laufend während der Nutzung oder Vermietung.
Grunderwerbsteuer (ITP)
Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie fällt in der Regel die Grunderwerbsteuer („Impuesto de Transmisiones Patrimoniales“) an. In der Region Valencia liegt diese meist zwischen 8–10 % des Kaufpreises.
Laufende Steuern
- Grundsteuer (IBI): wird jährlich von der Gemeinde erhoben und hängt vom Katasterwert ab.
- Müll- und Gemeindesteuern: kleinere jährliche Abgaben für kommunale Leistungen.
Steuern bei Vermietung
Mieteinnahmen aus einer Immobilie in Spanien sind grundsätzlich steuerpflichtig. Nicht-Residenten aus der EU müssen eine entsprechende Steuererklärung (z. B. Modelo 210) abgeben. Es können in vielen Fällen bestimmte Kosten abgesetzt werden.
Wir empfehlen, steuerliche Details mit einem auf Spanien spezialisierten Steuerberater zu besprechen, um die optimale Gestaltung zu finden.